Gekündigt, weil Arbeiter Auszahlung von Überstunden verlangten
Drei Monate lang hatten drei Fassadenarbeiter aus Linz bereits bei einer Welser Baufirma gearbeitet, als sie endlich die Auszahlung der geleisteten Überstunden einforderten. Daraufhin wurde ihnen mitgeteilt, dass sie nicht mehr zu arbeiten brauchten. Das Firmenauto und das Werkzeug müssten sie sofort zurückgeben. Eine klare fristwidrige Arbeitgeberkündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist also. Dennoch wurden sie mit dem Vermerk „einvernehmliche Auflösung“ abgemeldet. Die Auflösung war...