"Durchgriffsrecht" stößt auf wenig Gegenliebe
Der Bund kann nach einer Verfassungsänderung künftig selbst Asylquartiere in den Ländern errichten. BEZIRK. Dieses „Durchgriffsrecht“ soll ab 1. Oktober in Kraft treten. Gelten soll es nur für Länder, die bei der mit dem Innenministerium vereinbarten Quote säumig sind, was im Burgenland der Fall ist. Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten. „Schürt weitere Konflikte“ „Ein Asyl-Diktat aus...