Erfolg im Konsumentenschutz
Mahnspesen von Card complete unzulässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Arbeiterkammer bei 21 Klauseln des Kreditkartenanbieters "card complete" Recht: Sie sind rechtswidrig und damit unzulässig. Konsumentinnen und Konsumenten können sich nun ihr Geld zurückholen. STEIERMARK. Bei einer Klage der Arbeiterkammer (AK) gegen der Kreditkartenanbieter "card complete" gab er Oberste Gerichtshof (OHG) der AK nun recht. Die AK hatte insgesamt 22 Klauseln geklagt. Bedeutend für Konsumentinnen und Konsumenten: Der OGH hat den in einer...