Keine schwere Sachbeschädigung
Freispruch im Puppenprozeß
INNSBRUCK. Die "kapitalismuskritische Plastik", eine lebensgroße Figur aus Papiermaché, wurde von unbekanntenTätern in den Inn geworfen. Die Reaktion von GR Gerald Depaoli führt zu einem Prozeß über mehrere Instanzen. Jetzt liegt das Urteil im Innsbrucker Puppenprozeß vor. "Somit war der Freispruch mangels Erweisbarkeit eines Vorsatzes in Richtung des Gutheißens einer schweren Sachbeschädigung zu bestätigen.", OLG, 7.7.2021. Kein künstlerischer Wert„Wie zu erwarten, und wie auch von einer...