Finanzierung von Blindenführhunden in Österreich
Während in Ländern wie Schweden, Schweiz oder Deutschland eine 100 % Finanzierung möglich ist, zahlt das Bundessozialamt in Österreich derzeit ca. 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond. Die restlichen Kosten werden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen, wobei dies eine Kann-Bestimmung ist und keinen Rechtsanspruch darstellt Achtung !! Trotz zweistufiger Prüfung für Blindenführhunde, die in Österreich zwingend vorgeschrieben ist, besteht kein Rechtsanspruch auf irgendwelchen...