Finanzierung von Blindenführhunden in Österreich
Während in Ländern wie Schweden, Schweiz oder Deutschland eine 100 %
Finanzierung möglich ist, zahlt das Bundessozialamt in Österreich
derzeit ca. 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond. Die
restlichen Kosten werden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen,
wobei dies eine Kann-Bestimmung ist und keinen Rechtsanspruch darstellt
Achtung !!
Trotz zweistufiger Prüfung für Blindenführhunde, die in Österreich zwingend vorgeschrieben ist, besteht kein Rechtsanspruch auf irgendwelchen Förderungen seitens der öffentlichen Hand
Außerdem richtet sich diese Förderung nach dem Stand der hochgradig sehbehinderten bzw. blinden Personen, wo es eine drei Klassengesellschaft gibt.
1. Gruppe : Die hochgradig Sehbehinderten und Blinden die eine Beschäftigung vorweisen können. Die bekommen die 60% aus dem Ausgleichstaxfond und von den anderen Trägern ( PVA, SV )
2. Gruppe : Die Pensionisten, die gerade einmal 4000 Euro vom Bundessozialamt bekommen. Diese 4000 Euro richten sich nach Einkommen,Stand, sowie Hab und Gut der Pensionisten.
3. Gruppe : Studenten, Personen,die weder in der Arbeit stehen, noch in Pension sind, sind voll auf Firmen, Sponsoren und privaten Spender angewiesen.
Die Ausbildung der zukünftigen Blindenführhunde beginnt schon im Welpenalter und endet z.B.mit ca. zweieinhalb Jahren bei weißen Schäferhunden bis sie zur Qualitätsprüfung antreten dürfen
Da die Kosten eines Blindenführhundes ( Auswahl eines geeigneten Welpen, allen tierärztlichen Untersuchungen, sowie der Aufenthalt in einer Patenfamilie ) zwischen 30.000 bis max. 33.000 Euro liegen, muss der Rest des Betrages von Firmen, Sponsoren und privaten Spendern aufgebracht werden.
Deshalb gibt es in Österreich auch nur ca. 120 Blindenführhundgespanne. So nennt man den / die Blindenführhundebesitzer/innen. Aufgrund dieses Finanzierungssystems dauert es 2-3 Jahre bis sich der / die hochgradig sehbehinderte und blinde Person einen Blindenführhund anschaffen kann. Aus dieser Sicht wäre es so wichtig auch in Österreich ein Gesetz für die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme ins Leben zu rufen. Denn dann gäbe es bei den hochgradig Sehbehinderten und Blinden auch keine drei Klassengesellschaft mehr. Hinzukommt auch, dass jeder Blindenführhundebesitzer/in ein monatliches Futtergeld für seinen /ihren Blindenführhund bekommt und wenn der Führhund einmal krank werden sollte, werden die Tierarztkosten übernommen,solange der Blindenführhund im Dienst ist.
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