Antrag von Ernst Wendl angenommen:
Gemeindebau-Mieter müssen Abfertigungskosten nicht tragen
HIMBERG (red). Im Jahr 2002 wurde die Hausverwaltung von der Gemeinde an die Gewog Neue Heimat ausgegliedert. Die Hausbesorger wurden davor von der Gemeinde aufgenommen, gesetzliche Grundlage war das Hausbesorgergesetz aus dem Jahr 1969. Für die Abfertigung hatte der Dienstgeber, im konkreten Fall die Marktgemeinde Himberg Sorge zu tragen. Abfertigungskosten auf Mieter umlegen Aufgrund einer im Jahr 2000 durchgeführten Gesetzesänderung im Mietengesetz darf der Vermieter fällige...