Einspruchsfrist für Grundbesitzer endet
Wer künftig Baugründe an seine Kinder abtreten will, sollte jetzt einen Blick auf das Stadtentwicklungskonzept 4.0 werfen. Noch bis 29. April haben Grazer die Möglichkeit, das Stadtentwicklungskonzept (STEK) – die Grundlage für den nächsten Flächenwidmungsplan – zu beeinspruchen. Besonders für Grundeigentümer könnte das entscheidend sein, denn im STEK ist auch der „Grüngürtel“ exakt definiert. Soll heißen: Wer jetzt damit rechnet, seine grüne Wiese irgendwann als Bauland für seine Kinder nutzen...