Ein langer Weg
„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es im Artikel sieben des Bundesverfassungsgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden verpflichten sich im selben Absatz zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Was vor dem Gesetz gilt, ist in vielen Bereichen jedoch noch nicht verankert. Zwar leisten Frauen heute ebensoviel wie ihre männlichen Kollegen, verdienen aber immer noch bis zu einem Drittel weniger. Sie arbeiten häufig in Teilzeit und haben nach der Karenz oft Schwierigkeiten,...