Kampf gegen Geldwäsche
(red.). Im Zuge der Geldwäschenovelle 2010 wurde im Bankwesengesetz die Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen neu geregelt. Per 1. November müssen sich Kunden bei der Behebung von einem Losungswort-Sparbuch mit einem amtlichen Lichtbildausweis am Schalter identifizieren. Eine Novelle des § 32 im Bankwesengesetz macht dies notwendig. Hintergrund ist die verstärkte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. „Außerdem können so unrechtmäßig durchgeführte Behebungen leichter...