Können Kellerstöckl bald auch als Wohngebäude gelten?
In den südburgenländischen Weinbaugemeinden wächst der Wunsch, die idyllischen Keller auch als Hauptwohnsitze deklarieren zu dürfen. In südburgenländischen Kellerstöckln darf man Wein produzieren, Geburtstage feiern oder Sommerfrischler einquartieren, aber nicht wohnen. Das verbietet die geltende Gesetzeslage der Raumordnung. Das könnte sich aber möglicherweise ändern. In den Weinbaugemeinden entlang der ungarischen Grenze wächst der Wunsch, die idyllischen Keller auch als Hauptwohnsitze...