Harald Gaßler vs. AMS Zell am See
Die 1. Instanz entschied zugunsten des ehemaligen AMS-Leiters
ZELL AM SEE (cn). Bezirksblätter-Leser erinnern sich vielleicht: Vor knapp drei Jahren beendete das Arbeitsmarktservice (AMS) Salzburg das Dienstverhältnis mit Harald Gaßler, dem langjährigen Leiter des AMS Zell am See. Ein diesbezügliches Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht Salzburg - es ist dies die erste Instanz - ist nun zugunsten von Harald Gaßler entschieden worden.