Burgenland
„Verkehrsbeschränkte“ Landesbedienstete dürfen nicht arbeiten gehen
Das Land Burgenland reagiert auf die umstrittenen Corona-Maßnahmen des Bundes: „Verkehrsbeschränkte“ aber nicht an Corona erkrankte Landesbedienstete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter landesnaher Betriebe dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst versehen. BURGENLAND. Am Montag, dem 1. August, fällt nach den neuen Vorgaben des Bundes die Quarantäne-Regelung. Mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann arbeiten gehen. Offene Fragen bei besonders gefährdeten...