Vorsicht bei Schnuppertagen
So genannte „Schnuppertage“ sind gesetzeswidrig, wenn an diesen Tagen eine Arbeitsleistung erbracht wird. Wer in einem Betrieb arbeitet, und sei es auch nur ein Tag, hat Anspruch auf Entgelt und muss bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Selbst wenn der Arbeitgeber es wünscht und der Bewerber einverstanden ist, dürfen Schnuppertage nicht zur Erprobung eines Dienstnehmers verwendet werden. Dazu gibt es den Probemonat. Auch dieser muss vertraglich vereinbart sein. Lehrlinge haben eine...