Waldbrandverordnung
Betrifft: Waldbrandverordnung 2015 Weiz, am 29.12.2015 V E R O R D N U N G Die Bezirkshauptmannschaft Weiz ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 189/2013, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an: In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten...
Frohes Neues
Ich möchte allen Regionauten, und allen Redaktionsmitgliedern, einen wunderbaren Start in ein neues Jahr wünschen. Auf viele wunderschöne Fotos, spannende Beiträge, freue ich mich mit euch gemeinsam. In diesem Sinne, alles Liebe und Gute
Jahreswechsel in Wien Favoriten - Shot 2
Wo: Kundrat Tower, Kundratstraße, 1100 Wien auf Karte anzeigen
Guten Rutsch und viel Glück für 2013!
Wo: Am Graben, Wien auf Karte anzeigen