Versammlungsfreiheit

Beiträge zum Thema Versammlungsfreiheit

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Wie Aktivist*innen boykottiert werden
Fällt das auch unter das Kundgebungsrecht?

Es besteht in Österreich Versammlungsfreiheit. Das Kundgebungsrecht ist ein Teil davon und sieht vor, dass Kundgebungen erlaubt sind, so lange sie 48 Stunden zuvor bei der zuständigen Behörde angezeigt wird. Früher waren es 24 Stunden. Das wurde aber geändert, um ein relativ spontanes Vorgehen zu vereiteln. Dass dies von reaktionärer Seite erfolgte, muss nicht extra erwähnt werden. Handelt es sich um große Kundgebungen, so sind die Veranstalter*innen interessiert daran, dass diese publik wird...

  • Baden
  • Daniela Noitz

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