Versammlungsrecht

Beiträge zum Thema Versammlungsrecht

Türken-Demonstration in Wien

Ich frage mich, wie es möglich ist, dass in Österreich „spontan“ eine derart große Demonstration stattfinden kann, ohne entsprechende Konsequenzen nach sich zu ziehen. Nach § 2 Abs 1 des Versammlungsgesetzes muss eine derartige Demonstration „wenigstens 24 Stunden vor der beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde (§ 16) schriftlich“ angezeigt werden. Weiters sagt das Gesetz, dass „wenn eine Versammlung gegen die Vorschriften dieses...

  • Krems
  • Theresia Gaberc

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