Bezirksgericht Hollabrunn
Trotz Waffenverbot mit Pistole geschossen
Für den Besitz einer Schreckschusspistole trotz Waffenverbots fasste ein Radlbrunner drei Monate bedingte Freiheitsstrafe aus. HOLLABRUNN (ag). Die Verhandlung mit Richter Erhard Neubauer fing schon gut an, da sich der Angeklagte an keine Vorstrafe erinnerte: "Sie sind rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, weil Sie jemandem mit dem Fuß ins Gesicht traten, der einen doppelten Kieferbruch erlitt. Das schockiert mich schon." 3 Monate FreiheitsstrafeSchuldig bekannte sich der...