Wählerevidenz

Beiträge zum Thema Wählerevidenz

Für nicht-österreichische EU-Bürger und Auslandsösterreicher gibt es für die EU-Wahl am 9. Juni besondere Fristen zu beachten, um wählen zu können. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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Eintrag ins EU-Wählerregister bis 26. März
EU-Wahl für nicht-österreichische EU-Bürger

EU-Bürger mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft, die bei der EU-Wahl im Juni von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen und noch nicht im EU-Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten bis spätestens 26. März die Aufnahme beantragen.  SALZBURG. Die Europawahl am 9. Juni ermöglicht allen EU-Bürgern ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich ihre Stimme abzugeben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Während Salzburgerinnen und Salzburger mit Hauptwohnsitz in Österreich jedoch...

  • Salzburg
  • Carmen Kurcz
In Kärnten lebende EU-Bürger müssen sich bis 26. März in Wählerevidenz eintragen lassen. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/bizoo_n

Europawahl am 9. Juni
Wichtiger Hinweis für EU-Bürger in Kärnten

In Kärnten lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich bis 26. März in Wählerevidenz eintragen lassen. Nur wer wählt, kann auch etwas verändern beziehungsweise weiterentwickeln. KÄRNTEN. Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. In den EU-Mitgliedsstaaten werden insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, davon 20 aus Österreich. Landeshauptmann Peter Kaiser macht daher nicht nur auf die Bedeutung der EU-Wahl aufmerksam, sondern informiert auch über...

  • Kärnten
  • Evelyn Wanz
Nur wer im Wählerverzeichnis ist, darf wählen. Die Frist für die Eintragung geht noch bis morgen, den 12. März 2019. | Foto: Christian Wiedinger

EU-Wahl 2019
Eintragung ins Wählerverzeichnis

Noch bis morgen können sich EU-BürgerInnen ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, denn nur wer eingetragen ist, darf wählen. Europa-Wahl 2019Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Wahlberechtigt sind all jene EU-BürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihr aktives Wahlrecht auch im Herkunftsmitgliedsland nicht verloren haben und in der Europa-Wählerinnen- und Wählerevidenz ihrer Gemeinde eingetragen sind. Diese Eintragung ist für...

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