Auflösungsabgabe: "Ein Wermutstropfen bleibt"
Ministerrat beschloss Ausnahmen - nur für Tourismus positiv BEZIRK (bs). Die 110 Euro-Strafe, die Dienstgeber künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu zahlen haben, kommt - jedoch eingeschränkt, beschloss der Ministerrat. Verpflichtende Praktika sowie befristete Dienstverhältnisse bis zu sechs Monate werden ausgenommen. „Unser Protest hat sich ausgezahlt. Wir konnten für unsere Tourismusbetriebe das Schlimmste verhindern. Ein Wermutstropfen bleibt, da speziell dem Bau- und Baunebengewerbe...