Kanalgebühren: Zirler zahlen am meisten

Foto: BB Telfs

REGION. Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Kanalanlagen, die Reinigung und auch der Betrieb von Kläranlagen – das alles belastet auch die Gemeindenkassen. Die Gesamtkosten werden auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt. Dafür werden in den Gemeinden einmalige Kanalerrichtungsabgaben (in erster Linie die Kanaleinmündungsabgabe) und die laufend wiederkehrende (jährlich zu entrichtende) Kanalbenützungsgebühr vorgegeben.
Gebühren zw. € 1,75 und 2,22
Im regionsweiten Vergleich weist Hatting mit 2,22 € pro Kubikmeter die höchste Kanalbenützungsgebühr auf, Telfs ist hier mit 1,749 € am Niedrigsten. Die Marktgemeinde Zirl verlangt 2,15 € pro m³ und Jahr (hier an viertletzter Stelle), zusammen mit der einmal zu entrichtenden Anschlussgebühr kommt der Kanal in Summe den ZirlerInnen am teuersten im Vergleich zu den Gemeinden unserer Region.
Ähnlich hoch ist die Kanalanschlussgebühr nur in Telfs.

Telfer Preis errechnet
Während in sämtlichen Gemeinden der Region die Kanalanschlussgebühr pro Kubikmeter (m³) der Bemessungsgrundlage angegeben wird, muss man den Telfer Wert erst errechnen: In Telfs wird zwischen „Betrieben“ und „Wohnbauten“ unterschieden.
Rechnet man die Pauschale in Höhe von € 4.620,- auf die 150 m² um, sind das € 30,80 pro m². Bei einer „normalen“ Raumhöhe von 2,5 m wären das dann € 12,32 pro Kubikmeter, ein Wert, den man dann mit den anderen Gemeinden vergleichen kann (graue Säulen im Diagramm). Darüber hinaus (über 150 m²) zahlen TelferInnen nur noch € 17,38 pro Quadratmeter (entspricht dann rund € 6,95 pro Kubikmeter). Betriebe zahlen in Telfs einmalig € 5,72 pro m³ Baumasse (mind. aber die € 4.620,- einer Wohneinheit).

Gebühren 2016

Das Land Tirol schreibt allen Tiroler Gemeinden eine Mindestanschlussgebühr und die Mindestabwasser- und Mindestwassergebühr für das Jahr 2016 vor. Bei den hier angeführten Gebühren handelt es sich um Bruttobeträge, also inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Mindestkanalanschlussgebühr pro m³ umbauten Raum € 5,45 / m³
Mindestkanalanschlussgebühr pro m² Geschoßfläche € 16,35 / m²
Mindestabwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch € 2,13 / m³
Mindestwassergebühr pro m³ Wasserverbrauch € 0,42 / m³

Die letztlich geltenden Mindestgebühren werden im Laufe des Monats November nach Vorliegen des endgültigen Verbraucherpreisindex bekanntgegeben.

Diese Mindestgebühren werden bei der Förderung zum Gebührenhaushalt Kanal als Mindestanschlussgebühr bzw. als Mindestabwassergebühr so wie bei der Gewährung von Darlehen aus dem Wasserleitungsfonds herangezogen.

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