Annaberg
Nach Todesfall eines Kindes – Fahrer zu Geldstrafe verurteilt

Am Bezirksgericht Hallein wurde der Postbeamte am Donnerstag, 9. März 2023, zu einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist noch nicht rechtskräftig. | Foto: Pixabay
  • Am Bezirksgericht Hallein wurde der Postbeamte am Donnerstag, 9. März 2023, zu einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist noch nicht rechtskräftig.
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Am Bezirksgericht Hallein wurde der Postbeamte am Donnerstag, 9. März 2023, zu einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist noch nicht rechtskräftig.

HALLEIN. Im Mai 2022 kam es in Annaberg-Lungötz zu einem tragischen Unfall mit Todesfolge: Der Beschuldigte, 57-jährige Postbeamte überbrachte die Postzusendung bei laufendem Motor durch das geöffnete Fenster an zwei Buben, sieben und neun Jahre alt. Das hatte der Beamte laut eigenen Angaben öfters so gemacht, auch hätten dabei die Kinder regelmäßig an der Hauseinfahrt gespielt. Der beschuldigte Postbeamte hatte beim Losfahren offenbar nicht sorgfältig genug geschaut und überrollte ein zweijähriges Mädchen, die Schwester der Buben. Der Beschuldigte leistete laut Polizei Erste Hilfe, das Kind verstarb aber trotz dem Einsatz des Notarztes noch an der Unfallstelle.

"Tut mir furchtbar leid"

Vor Gericht gab der Beschuldigte laut Medienberichten an, geglaubt zu haben, das Mädchen sei bereits wieder im Haus. Er habe es, als er den Buben die Postzusendung übergab, zuvor gesehen. In einem Moment dürfte das Mädchen sich aber in einem Bobbycar in den toten Winkel des Autos begeben haben. Der Verteidiger argumentierte, der Beschuldigte hätte das Mädchen aus dem Auto heraus nicht sehen können. Zu diesem Schluss kam auch der Sachverständige. Am Donnerstag, 9. März 2023, wurde der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.150 Euro verurteilt. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte bekannte sich nicht schuldig: "Ich kann nur sagen, dass mir das alles furchtbar leid tut." 

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