Einheitliche Standards für sozialpädagogische Einrichtungen und private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
3.122 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern werden von der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Unterstützung der Erziehung betreut, weitere 833 Minderjährige werden außerhalb der Familie in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreut, deren Konzepte auf einem wertschätzenden Menschenbild basieren.
Um eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen, wurden nun vom Land Tirol einheitliche Standards für diese Einrichtungen vorgeschrieben.
Wertschätzendes Menschenbild
So sehen die pädagogischen Voraussetzungen für sozialpädagogische Einrichtungen vor, dass Minderjährige auf ihren Weg in die Selbständigkeit begleitet und deren Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung gestärkt werden. Deshalb sollten in sozialpädagogischen Einrichtungen nur maximal neun Minderjährige pro Gruppe betreut werden, außerdem sollte die Betreuung auf Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Minderjährigen abzielen.
Eigenverantwortung und Selbsthilfe stärken
Als Kernkompetenz von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen schreibt das Land Tirol die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern im Rahmen der Unterstützung der Erziehung vor. Die Kinder und Jugendlichen sollen bei der Lösung von Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen unterstützt werden und Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Familien sollen nicht nur entlastet, sondern es sollen nach Möglichkeit auch Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und begleitet werden. Dabei ist die Beteiligung der Minderjährigen ausdrücklich vorgesehen. Private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bieten Hilfen zur Alltagsbewältigung, sozialpädagogische Betreuung und Familienintensivbetreuung an. Des Weiteren wird Schulsozialarbeit angeboten.
Schulung für Bereitschaftspflege
Eine weitere Verordnung der Landesregierung betrifft die Ausbildung in der Bereitschaftspflege, die fortan für die Aufnahme eines Pflegekindes in einem Krisenfall einen Ausbildungsnachweis vorzulegen haben. Diese Schulung wird vom Land Tirol organisiert, durchgeführt und bezahlt und umfasst mindestens 74 Unterrichtseinheiten sowie Fortbildungen. „Neben pädagogischen und psychologischen Fachwissen wird den angehenden Bereitschaftspflegerinnen und -pflegern medizinisches Grundwissen vermittelt. Sie erhalten eine Schulung in Dokumentation und Berichterstattung und werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert“, erläutert Baur.
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