Kuhattacken-Urteil: Was kommt jetzt?

BEZIRK SCHWAZ (fh).  Nach der tödlichen Kuhattacke am 28. Juli 2014 im Pinnistal (Bezirk Innsbruck-Land) muss der Kuhhalter hohe Zahlungen an die Hinterbliebenen leisten.

Das Urteil verpflichtet den Bauer zu einer Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann sowie zu 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn. Dieses Urteil des Landesgerichtes Innsbruck schlug vergangene Woche bei den Bauernvertretern ein wie ein Bombe. Von LH-Platter über LHStv. Josef Geisler bis hin zu den höchsten Bauernvertretern äußerte man großes Unverständnis im Bezug auf das Urteil. Laut Urteil des LG Innsbruck ereignete sich die Kuhattacke auf öffentlichem Grund. 

Auswirkungen?

Wie bereits über diverse Soziale Medien veröffentlicht, sehen sich Landwirte nun gezwungen Wanderweg zu sperren um einer etwaigen, gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. LK-Präsident Hechenberger betont, dass man die Landwirte mit diesem Urteil nicht alleine lassen könne und erklärt, dass zur Not auch Almen gesperrt werden sollen bzw. Hunde auf Almen verboten werden sollen. 
Zahlreiche Bauern aus dem Bezirk Schwaz haben ihrem Ärger bereits Luft gemacht und drohen damit Wanderwege auf Almen zu sperren. Dies könnte sich durchaus zum Problem für die Tourismuswirtschaft auswachsen denn unzählige Wanderwege z.B. im Achen- oder Zillertal führen über Almen mit Weidevieh. Andreas Hundsbichler, Obmann des TVB Mayrhofen, hat eine klare Haltung bzgl. des Urteils: "Man darf hier die Landwirte auf keinen Fall allein lassen und es muss ein ähnliche Regelung wie bei den Mountainbikern geben. Hier haben wir Verträge mit den Bauern, dass wenn einem Mountainbiker etwas passiert er über das Land Tirol versichert ist. Auch was Kuhattacken betrifft braucht es über das Land Tirol eine Versicherungsdeckung und zwar sofort. Man darf jetzt keinesfalls auf ein nächstes Urteil warten sondern muss sofort handeln. Ich sehe die Politik hier in der Pflicht und warne davor zu lange zuzuwarten", so Hundsbichler.

Hält das Urteil?

Martin Tschoner, Obmann des TVB Achensee, hat sehr viele Wanderwege in seinem Gebiet, wo Weidevieh vorhanden ist. "Ich erinnere daran, dass dies eine laufende Geschichte ist und es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt. Ich hab die starke Hoffnung, dass das Urteil revidiert wird, denn ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass so etwas hält. Sollte es wider erwarten trotzdem so sein muss man Lösungen finden und da sind alle Beteiligten gefragt. Ich für meinen Teil bin für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema denn die Almwirtschaft ist ja auch etwas das wir vermarkten und es gehört bei uns einfach dazu. Die Auswirkungen des Urteils könnten verheerend sein doch ich denke man wird ein Lösung finden", so Tschoner.

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