Kuhglockenverordnung hielt Prüfung stand

GERLOS (fh). Bereits im Jahr 2017 gab es in der Gemeinde Aufregung um die sogenannte Kuhglockenverordnung. Selbige besagte, dass den Tieren außerhalb der Weidezeit keine Glocken umgehängt werden dürfen. Anlassfall für die Verordnung war ein Nachbarschaftsstreit zwischen einem Landwirt und einem Hotelier wegen Lärmbelästigung der Gäste. Bürgermeister Andreas Haas informiert, dass es bzgl. der Verordnung eine Prüfung durch das Land Tirol gegeben hat und die Verordnung der Prüfung standgehalten habe. Weidetiere dürfen also außerhalb der Weidezeit (sprich in den Wintermonaten) kein Glocken tragen. "Für uns war die Thematik auch nicht unbedingt angenehm aber es war notwendig eine Regelung zu finden und ich denke mit dieser Verordnung kann jeder leben", so Haas.

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