Leine- bzw. Maulkorbpflicht für Hunde ist fix

BEZIRK SCHWAZ (red). Wer künftig mit einem Hund an öffentlichen Orten innerhalb von Wohnsiedlungen oder Ortskernen unterwegs ist, hat diesen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen gilt jedenfalls die Maulkorbpflicht. „Hunde-NeueinsteigerInnen“ müssen bei der Anmeldung ihres Vierbeiners zudem einen Nachweis einer theoretischen Ausbildung vorlegen.

Die Tiroler Landesregierung beschloss kürzlich, auf Antrag von LRin Patrizia Zoller-Frischauf die Änderung des Landes-Polizeigesetzes, die dem November-Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Damit wird in Tirol die Leinen- und Maulkorbpflicht erstmals einheitlich geregelt. Die Landesrätin begrüßt die Gesetzesnachschärfung: „Im Sinne der Sicherheit von Mensch und Tier braucht es einheitliche Verhaltensregeln. Gleichzeitig setzen wir auf Aufklärung und Information.“ Während der Großteil der Frauchen bzw. Herrchen mit ihren Hunden verantwortungsvoll und entsprechend geübt umgehen, ist anderen HundehalterInnen vielfach oft nicht bewusst, welche Aufgaben mit der Hundehaltung verbunden sind bzw. ob die gewählte Hunderasse überhaupt für sie geeignet ist.

Den Gemeinden steht es außerdem frei, per Verordnung Hundefreilaufzonen auszuweisen bzw. auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht zu verordnen. Mit der Neuregelung werde nun der „Fleckerlteppich“ aufgeräumt, wie LRin Zoller-Frischauf betont: „Bisher wurde die Leinen- und Maulkorbpflicht tirolweit nur von etwa der Hälfte der Gemeinden per Verordnung festgelegt – andere Gemeinden hatten keine Regelungen. Mit der jetzigen Gesetzesänderung soll Unfällen und Beißsituationen bestmöglich vorgebeugt werden.“

Neu: Ausbildung für „HundeneueinsteigerInnen“ und Untersuchung für auffällige Hunde

Eine wesentliche Neuerung ist die Festschreibung eines verpflichtenden Sachkundenachweises bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes. „Die Kurse werden ausschließlich von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder TierärztInnen mit Fachausbildung durchgeführt. Schulungsinhalte und -bestimmungen werden in enger Abstimmung mit der Fachgruppe der HundebetreuerInnen der Wirtschaftskammer Tirol erarbeitet und von der Landesregierung verordnet. Die Behörde kann zukünftig HalterInnen von auffälligen Hunden neben Leine oder Maulkorb zu weiteren Maßnahmen wie die Absolvierung von Hundeschulungen oder tierärztlichen Untersuchungen verpflichten. Kleinhunde können statt mit Leine und Maulkorb auch in geeigneten geschlossenen Behältnissen mitgeführt werden.

Gesetz im Sinne der Sicherheit und des Tierschutzes

„In Summe ist ein ausgewogenes Gesetz entworfen worden, das mehr Sicherheit für Mensch und Hund gewährleistet und auch die Interessen des Tierschutzes wahrt“, ist sich LRin Zoller-Frischauf sicher. Zudem ist festgeschrieben, dass ein Maulkorb immer den tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen hat.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.