Land Tirol
Zuschüsse für Heizen und Wohnen noch bis 31. Oktober beantragen

Fördergelder für Wärmepumpen können noch bis Ende Oktober beantragt werden. | Foto: Pixabay / HarmvdB (Symbolbild)
  • Fördergelder für Wärmepumpen können noch bis Ende Oktober beantragt werden.
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Der Tirol-Zuschuss und Zuschuss für Haushalte, die überwiegend mit Strom oder Wärmepumpe heizen, kann noch bis Ende Oktober beantragt werden.

TIROL. Insgesamt sind bisher mehr als 62.000 Anträge für den Tirol-Zuschuss und über 13.700 Anträge für den Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen eingelangt. Bis 31. Oktober ist noch Zeit, um Anträge per Post (es gilt das Eingangsdatum), E-Mail oder via Online-Formular einzureichen.

Um in Tirol die Heiz-, Energie- und Wohnkosten abzufedern, initiierte die Tiroler Landesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen – wichtigstes Instrument: der Tirol-Zuschuss. Er setzt sich aus einem Heizkostenzuschuss für niedrigere Einkommen und einem einkommens- und haushaltsgrößenabhängigen Wohnkostenzuschuss zusammen. „Wir haben 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um so viele Menschen wie möglich in Tirol zielgerichtet mit dem Tirol-Zuschuss zu unterstützen. Ich appelliere an alle, die bezugsberechtigt sind, diese Gelder auch abzuholen“, appelliert LH Anton Mattle, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Tirol-Zuschuss

Personen, die den Heiz- und Energiekostenzuschuss 2022 erhielten, haben ebenso ein Schreiben mit Informationen zum Tirol-Zuschuss erhalten wie Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen. Diese müssen ausgefüllt und an das Land Tirol zurückgeschickt werden. Wer den Antrag nicht mehr findet, soll keinen Neuantrag stellen, sondern mit dem Tiroler Hilfswerk Kontakt aufnehmen. Eine erste Abschätzung, ob Personen für den Tirol-Zuschuss anspruchsberechtigt sind, kann mittels Tirol-Zuschuss-Rechner (www.tirol.gv.at/tirolzuschussrechner) ermittelt werden.

  • Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro – vor allem für niedrigere Einkommen
  • Höhe Wohnkostenzuschuss: mindestens 250 Euro – abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße

Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen

Dieser Zuschuss ist neu – es müssen daher ausschließlich Neuanträge gestellt werden. Voraussetzung für den Zuschuss ist neben dem Hauptwohnsitz in Tirol im zu fördernden Haushalt das überwiegende Heizen mit Wärmepumpe oder einer festinstallierten Elektro-Heizung (Stromheizung). Überwiegend bedeutet, dass hauptsächlich dieses System für die Raumheizung der Aufenthaltsräume (z. B. Wohnzimmer oder Küche) zuständig ist. Badezimmer und Toiletten zählen hier nicht dazu.

Der Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen kann zusätzlich zum Tirol-Zuschuss beantragt werden. Es gelten die Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung.
Mittels Selbsterklärung müssen die AntragstellerInnen bestätigen, dass sie für den Bezug berechtigt sind. Der Wärmepumpen- und Stromheizungszuschuss kann pro Haushalt einmal bezogen werden.

Höhe des Wärmepumpen-Zuschusses:

  • Haushalte bis drei Personen: 300 Euro
  • Haushalte ab vier Personen: 350 Euro

Zuschuss für Stromheizungen

  • Haushalte bis drei Personen: 450 Euro
  • Haushalte ab vier Personen: 500 Euro
  • Einkommensgrenzen: 1 Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) 3.600 Euro; 2 Personen: Einkommensgrenze (netto/Monat) 6.000 Euro; Jede weitere Person: Einkommensgrenze (netto/Monat) +450 Euro

Kontakt und Informationen

Informationen und Förderbeispiele zum Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Für den Zuschuss bei Stromheizungen oder Wärmepumpen finden Interessierte unter www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss Förderbeispiele und Informationen. Eine Übersicht zahlreicher Landes- und Bundesförderungen findet sich unter www.tirol.gv.at/entlastungen.

Zudem stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Tirol-Zuschuss – 0512 508 3693
  • Zuschuss Stromheizungen und Wärmepumpen – 0512 508 3692
  • E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
  • Förderungs-Hotline InfoEck: 0800 800 508 (Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr)

Beantragung in Papierform oder persönlich: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck.

Zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten des Landes

Zum Antrag für Zuschuss zu Wärmepumpen und Stromheizungen

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