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Die neue E-Card kommt auch nach Tirol

Ab 1. Jänner 2020 werden E-Cards nur mehr mit Foto vergeben. Dies gilt auch für Tirol. Dabei gelten verschiedene Regelungen. | Foto: Sozialversicherung
  • Ab 1. Jänner 2020 werden E-Cards nur mehr mit Foto vergeben. Dies gilt auch für Tirol. Dabei gelten verschiedene Regelungen.
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TIROL. Ab 1. Jänner 2020 werden E-Cards nur mehr mit Foto vergeben. Dies gilt auch für Tirol. Dabei gelten folgende Regelungen.

Automatische Zusendung der neuen E-Card

Alle Personen, die in Tirol versichert sind und folgende Kriterien erfüllen, bekommen die E-Card bis spätestens Ende 2023 automatisch zugesandt. Diese Personen müssen eines der folgenden Dokumente besitzen:

  • österreichischen Reisepass
  • österreichischen Personalausweis
  • österreichischen Scheckkarten-Führerschein
  • gültigen Aufenthaltstitels
  • Fremden- oder Konventionsreisepass
  • ein anderes Dokument des österreichischen Fremdenregisters

Alle Personen, die über keines der oben genannten Dokumente verfügen, sollten auf das Ablaufdatum der aktuellen E-Card achten. Drei bis vier Monate vor dem Ablaufdatum sollen diese Personen persönlich ein aktuelles Passbild bei der Registrierungsstelle abgeben

Hier kann man das Foto für die E-Card abgeben

Alle Versicherten mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft können das Foto für die E-Card bei allen Dienststellen der Sozialversicherung abgeben. Zusätzlich gibt es freiwillig teilnehmende Städte und Gemeinden, bei denen die Fotos abgegeben werden können. Dazu muss die alte E-Card, die Sozialversicherungsnummer, ein amtlicher Lichtbildausweis und der Staatsbürgerschaftsnachweis im Original mitgebracht werden.

Alle Versicherten ohne österreichische Staatsbürgerschaft müssen zusätzlich zum aktuellen Passbild ihr Reisedokument vorzeigen, um ihre Identität und Staatsbürgerschaft nachzuweisen. Für die e-card Fotoregistrierung von Versicherten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeidirektionen bzw. Dienststellen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zuständig. Die Registrierungsstelle in Tirol für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft befindet sich beim "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl" (BFA) in Innsbruck (Franz-Werner-Straße 34, 6020 Innsbruck). Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.

Um die Registrierung eines Fotos sicherzustellen, sollte ab 2 Jänner 2020 von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 059133 70 2678 ein Termin vereinbart werden.

ACHTUNG: Wird das Ablaufdatum versäumt, so wird die versicherte Person beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung bzw. beim nächsten Arztbesuch darüber informiert, dass innerhalb einer Übergangsfrist von 90 Tagen ein Foto vorgelegt werden muss.

Ausnahmen von der E-Card mit Foto

Von der Verpflichtung ein Foto beizubringen sind ausgenommen:

  • Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben,
  • Personen in der Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7.

Diese Versicherten erhalten ihre e-card mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt oder sie freiwillig eines bringen, sonst ohne Foto.

  • Kinder unter 14 Jahre erhalten weiterhin jedenfalls eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem Dokument verfügbar wäre.

Weitere Informationen siehe finden Sie unter: www.chipkarte.at/foto

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