Heizkostenzuschuss
Erhöhung für Heizkostenzuschuss beschlossen
TIROL. Die aktuelle Regierungssitzung konnte einen höheren Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode 2019/2020 festlegen. Einmalig wird der Betrag von 225 auf 250 Euro angehoben, wie auch die Einkommensgrenze, die als Voraussetzung für den Anspruch auf Heizkostenzuschuss gilt. Drei Millionen Euro stellt das Land dafür bereit.
Niemand soll in den eigenen vier Wänden frieren
Der neue Heizkostenzuschuss soll verhindern, dass die TirolerInnen in ihren eigenen vier Wänden frieren bzw. in finanzielle Nöte geraten, da das Heizen eine weitere Belastung darstellt.
LH Platter und LHStvin Felipe begrüßen die Erhöhung der Unterstützung:
„Die soziale Treffsicherheit wird dadurch erweitert und gewährleistet. In einem gelebten Miteinander braucht es nicht nur zwischenmenschliche Wärme, sondern auch die soziale – Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das bei allen Menschen in unserem Land sichergestellt werden soll."
Seit dem Vorjahr definiert das Netto-Einkommen die Gewährung des Heizkostenzuschusses.
Ab dem 1. Juli 2019 kann der Antrag gestellt werden
Wer einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen möchte, muss einen Hauptwohnsitz in Tirol haben und auf die Einhaltung einer Einkommensobergrenze achten. Ausgenommen sind BezieherInnen einer laufenden Mindestsicherung bzw. Grundversorgung, da in diesen Sozialleistungen bereits ein Heizkostenzuschuss enthalten ist.
Bis zum 30. November 2019 kann der Antrag gestellt werden.
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