Landtagswahlen
Landeswahlvorschläge eingereicht – Prüfung erfolgt noch

Am 25. September 2022, dem Tag der Landtagswahlen, werden die Wähler insgesamt bis zu neun Wählergruppen auf ihren Stimmzetteln vorfinden können.  | Foto: pixabay
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  • Am 25. September 2022, dem Tag der Landtagswahlen, werden die Wähler insgesamt bis zu neun Wählergruppen auf ihren Stimmzetteln vorfinden können.
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Die Landtagswahlen rücken näher und die Wählergruppen, die auf Wahlkreisebene antreten, haben ihre Landeswahlvorschläge eingereicht. Die Kundmachung der Landeswahlvorschläge findet am 29. August 2022 statt, nachdem sie geprüft wurden.

TIROL. Am 25. September 2022, dem Tag der Landtagswahlen, werden die Wähler insgesamt bis zu neun Wählergruppen auf ihren Stimmzetteln vorfinden können. Von allen neun Wählergruppen, die bei der Landtagswahl 2022 auf Wahlkreisebene antreten, sind innerhalb der abgelaufenen gesetzlichen Frist Einreichungen für Landeswahlvorschläge beim Landeswahlleiter eingelangt.

Die Einreichungen für Landeswahlvorschläge werden am 22. August 2022 durch die Landeswahlbehörde geprüft. | Foto: Pixabay/Wokandapix (Symbolbild)
  • Die Einreichungen für Landeswahlvorschläge werden am 22. August 2022 durch die Landeswahlbehörde geprüft.
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Restmandate und Kundmachung der Landeswahlvorschläge

Wählergruppen, die einen gültigen Landeswahlvorschlag eingebracht haben, können im Rahmen des zweiten Ermittlungsverfahrens weitere Mandate, sogenannte Restmandate, erhalten. Diese Restmandate ergeben sich aus den verbliebenen Stimmen, die im ersten Ermittlungsverfahren nicht für die Erreichung eines Grundmandates benötigt wurden.

Die Einreichungen für Landeswahlvorschläge werden am 22. August 2022 durch die Landeswahlbehörde geprüft. Bis zum 23. August 2022 besteht noch die Möglichkeit der Zurückziehung eingereichter Landeswahlvorschläge. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten einzelne WahlwerberInnen auch eine allfällige Verzichtserklärung abgeben. Verzichtet ein/e WahlwerberIn, so können die Wählergruppen ihre Wahlvorschläge durch Nennung einer/s anderen Wahlwerberin/s bis 25. August 2022 ergänzen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch allfällige von der Landeswahlbehörde festgestellte Mängel behoben werden.

Am 26. August 2022 wird die Landeswahlbehörde in einer weiteren Sitzung die Entscheidung über die Zulassung der Landeswahlvorschläge treffen. Die Kundmachung der zugelassenen Landeswahlvorschläge erfolgt am 29. August 2022 im „Bote für Tirol“.
Barrierefrei wird die Liste der Landeswahlvorschläge unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 abrufbar sein.

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