Tourismus
Neuer Raumordnungsplan für Tiroler Tourismusentwicklung

Für den Tiroler Tourismus hat man sich bis 2030 auf folgendes geeinigt: sparsamer Umgang mit Grund und Boden bei gleichzeitiger Schaffung von Entwicklungspotenzial für die touristische Infrastruktur. | Foto: Pixabay/Eumelinchen (Symbolbild)
  • Für den Tiroler Tourismus hat man sich bis 2030 auf folgendes geeinigt: sparsamer Umgang mit Grund und Boden bei gleichzeitiger Schaffung von Entwicklungspotenzial für die touristische Infrastruktur.
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TIROL. Im Raumordnungsplan "Raumverträgliche Tourismusentwicklung 2030" wird vor allem der nachhaltige und sparsame Umgang mit Grund und Boden forciert. Gleichzeitig soll aber Entwicklungspotenzial für die touristische Infrastruktur geschaffen werden.

Raumverträgliche Tourismusentwicklung

In den vergangenen Monaten wurde der seit 2010 bestehende Raumordnungsplan weiterentwickelt. Die Tiroler Landesregierung hat den Plan nun bis zum Jahr 2030 fortgeschrieben. Das große Ziel: der sparsame Umgang mit Grund und Boden bei gleichzeitiger Schaffung von Entwicklungspotenzial für die touristische Infrastruktur. 

„Mit der Fortschreibung des Raumordnungsplanes leisten wir einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Tourismus und Erhaltung der Natur auch für künftige Generationen“,

erläutert dazu LH Günther Platter.

Warum wurde der Plan weiterentwickelt?

Der Plan von 2010 musste weiterentwickelt werden, da sich in den letzten Jahren die Kernmärkte wie auch der Tourismus in Tirol grundlegend verändert hat. Für die Gäste zählen mittlerweile andere Kriterien, wie zum Beispiel die regionale Beschaffung, die öffentlichen Anreisemöglichkeiten oder das naturnahe Urlaubserlebniss.
Mit dem jetzt beschlossenen Raumordnungsplan kann man die Leitlinien festlegen, mit denen der Tiroler Tourismus sich nachhaltig, ressourcenschonend und dem Klimawandel angepasst entwickeln kann. 

Unter anderem sieht das Konzept, das heute von der Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Platter und LR Johannes Tratter beschlossen wurde, eine Forcierung des ortsintegrierten Tourismus, also die räumliche und gesellschaftliche Einbindung der Gäste in die Gemeinden, vor. Auch bei der Weiterentwicklung der Freizeitinfrastruktur, wie etwa Skigebieten, wird die qualitätsvolle Innenentwicklung einer Entwicklung nach außen vorgezogen. 
Im Raumordnungsplan wird zudem die Empfehlung für eine Obergrenze von 300 Betten für Beherbergungsbetriebe angegeben. 

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