Nationalratswahl 2019
Stimmabgabe mit der Wahlkarte

Wählen mit der Wahlkarte ist möglich mittels Briefwahl, vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder beim Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde.
 | Foto: © Land Tirol/Sax
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  • Wählen mit der Wahlkarte ist möglich mittels Briefwahl, vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder beim Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde.
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TIROL. Ab heute, dem 2. September 2019 kann man bereits die Wahlkarten für die anstehenden Nationalratswahlen am 29. September beantragen. Nach Erhalt der Wahlkarte kann man sofort seine Stimme abgeben und es muss nicht bis zum Wahltag gewartet werden. Ab heute stehen auch schon die VorzugsstimmenkandidatInnen im Internet zur Abfrage bereit. 

Wahlkarten beantragen

Wer am Wahltermin, dem 29. September 2019, nicht persönlich zur Wahlkabine kann, hat die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen und nach Erhalt dieser, sofort seine Stimme abzugeben. 
Noch bis 27. September 2019 kann die Wahlkarte bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Schriftlich gilt die Beantragungsfrist bis 25. September 2019.
Personen, die infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit oder aufgrund ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen nicht ihre Stimme abgeben können, können die "fliegende" Wahlbehörde in Anspruch nehmen, die zu den WählerInnen ins Haus kommt. 

Wie wähle ich mit der Wahlkarte?

Zunächst wird der Wahlkarte der amtliche Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnommen. Dann kann der amtliche Stimmzettel ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen wird der Zettel wieder in das gummierte Wahlkuvert gegeben. Das Kuvert wird zugeklebt und in die Wahlkarte zurückgelegt. Nun fehlt nur noch die Unterschrift auf der Wahlkarte. Am Ende die Wahlkarte zukleben und diese rechtzeitig bei der zuständigen Bezirksbehörde einreichen
Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 29. September 2019, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.

Über die VorzugsstimmenkandidatInnen kann man sich seit heute online informieren:
https://wahlen.tirol.gv.at/ 

Mehr zur Nationalratswahl 2019 - Tirolweit - 
Mehr zur Nationalratswahl 2019 - Bundesweit - 

Wählen mit der Wahlkarte ist möglich mittels Briefwahl, vor einer Wahlbehörde in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder beim Besuch einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde.
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