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AK Tirol
Pflege mit Zukunft: Politik muss ihre Versprechen halten!

AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir’s!“ Bei Fragen und Problemen hilft die AK Tirol mit ihren Expertinnen und Experten.  | Foto: AK Tirol/Friedle
  • AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir’s!“ Bei Fragen und Problemen hilft die AK Tirol mit ihren Expertinnen und Experten.
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  • hochgeladen von Laura Sternagel

Ein Jahr ist es her, dass fast 2.000 Mitarbeiter:innen im Pflegebereich aus Westösterreich bei einer Kundgebung in Innsbruck auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht haben. Jetzt, ein Jahr und die „größte Pflegereform aller Zeiten“ später, lässt die Umsetzung vieler Versprechen weiter auf sich warten.

TIROL. „Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um die Bedingungen zu verbessern und neue Mitarbeiter:innen zu gewinnen, sonst droht ein Kollaps“, appelliert der Ombudsmann, AK Präsident Erwin Zangerl an die politisch Verantwortlichen.

Dramatische Folgen

Die bestehende Personalnot wirkt sich bereits aus: Krankenanstalten müssen Operationen verschieben, in einigen klinischen Abteilungen kann der Schlüssel von Patient:in pro Pflegeperson nicht mehr eingehalten werden. Pflegeheime können leerstehende Betten nicht belegen und im mobilen Bereich können keine neuen Klient:innen trotz möglicherweise hohen Pflegeund Betreuungsbedarfs zu Hause aufgenommen werden.

AK Forderungen

Die AK Tirol fordert u. a. einen noch niederschwelligeren Zugang beim Pflegestipendium, das im Jänner 2023 als bundesweit einheitliches Förderinstrument eingerichtet wurde: Denn einige Kriterien (u. a. Altersgrenze bzw. Sonderregelungen bei Schul- und Studienabbrechern) schränken die Förderbarkeit von bestimmten Adressatenkreisen wieder ein.
Ebenso ist die Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege auf Fachhochschulniveau (Bachelor) nicht im Pflegestipendium enthalten.
Die Ungleichbehandlung bei Gehältern und Einstufungen je nach Arbeitsplatz gehört abgeschafft.
Zudem muss der Rechtsanspruch auf die kontinuierliche Variante der Altersteilzeit auch für Landesund Gemeindevertragsbedienstete gelten.
Auch der „Flexibilisierungszuschlag für Einspringerdienste“, der im September 2022 von der Landesregierung mit dem Pflegepaket beschlossen wurde, muss umgesetzt werden, und zwar für den Akut- und für den Langzeitbereich!

Mehr von der AK Tirol auf www.ak-tirol.com oder unter MeinBezirk.at/ombudsmann

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