Landesgericht St. Pölten
14-Jähriger nach Wahnsinnsfahrt vor Gericht
Mit einer Honda, für die er erst mit 21 Jahren eine Lenkerberechtigung erhalten hätte, raste ein 14-Jähriger ohne Helm und mit einer Freundin am Sozius von Korneuburg nach Wien, wo er, zuletzt von sieben Streifenwagen verfolgt, an einer Wand zum Stillstand kam.
BEZIRK TULLN/ST. PÖLTEN (ip). Am Landesgericht St. Pölten konfrontierte Richter Markus Grünberger den Schüler mit den Vorwürfen von Staatsanwalt Michael Lindenbauer, zu denen sich der Bursche nur teilweise schuldig bekannte. Auffallend waren bereits polizeiliche Vormerkungen, wonach der mittlerweile strafmündige Bursche vor seinem 14. Lebensjahr wegen Raubes, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, sowie Drogenkonsums aufgefallen war.
Zug verpasst - Motorrad "gefunden"
Am 20. Mai dieses Jahres lieferte er, damals wohnhaft im Bezirk Tulln, das Gesellenstück seiner kriminellen Karriere. Er begleitete eine Freundin, die nach Wien wollte, zum Bahnhof in Korneuburg. In einer offenen Garage nahm er ein Motorrad mit 125 Kubik unter die Lupe, bei dem sogar der Schlüssel steckte. Als die Freundin den Zug verpasste, beschloss er, sie mit der Honda nach Wien zu bringen.
Verfolgungsjagd durch Wien
Dort fiel zwei Beamten das Fahrzeug mit den Personen ohne Helm auf. Als sie mit Blaulicht und Sirene folgten, gab der Schüler Gas. Mit bis zu 110 km/h im Ortsgebiet raste er durch halb Wien, überfuhr mehrere Kreuzungen bei Rot, wich über Gehsteige aus und kam erst in einer Seitengasse, eingekesselt von mehreren Streifenwagen, an einer Wand zum Stehen.
Festnahme
Um den 14-Jährigen am Davonlaufen zu hindern, packte ein Beamter zu, wobei beide zu Sturz kamen. Dass er sich durch Muskelanspannung und ruckartiges Reißen aus den Fixierungsgriffen der Beamten gegen die Festnahme wehrte, sei, wie bereits Verteidiger Martin Obermayer eingangs betonte, kein Widerstand gegen die Staatsgewalt gewesen. „Nur wegen der Schmerzen“, meinte der Beschuldigte. Ebenso wies Obermayer darauf hin, dass der Bursche die Honda nicht stehlen, sondern ja wieder zurückbringen wollte. Das Mädchens habe sich schon vor der Fahrt Verletzungen zugezogen und die Verletzungen des Beamten seien nur als Fahrlässigkeit im Zuge der Festnahme zu werten.
Keine Verurteilung
Dem schloss sich auch Grünberger an, der dem Burschen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges, fahrlässiger Körperverletzung eines Beamten, sowie grob fahrlässige Gefährdung des Mädchens anlastete. Mit 60 Stunden sozialer Leistungen und Schmerzensgeld von 400 Euro gab Grünberger ihm noch eine Chance, ohne Verurteilung neu durchzustarten. Obermayer wies den 14-Jährigen auch darauf hin, dass es Probleme mit einem Führerschein geben könnte und dass noch jede Menge Verwaltungsstrafen wegen der massiven Übertretungen im Straßenverkehr bei seiner Flucht auf ihn zukommen.
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