Prozess
Angeklagte protestierte gegen Stalkingvorwurf
Äußerst emotional und kaum zu bremsen beharrte eine 45-Jährige aus dem Bezirk Tulln auf ihr „Nicht schuldig“.
BEZIRK TULLN (ip). Niemand am Landesgericht St. Pölten konnte die Frau davon überzeugen, dass sie mit ihrem Verhalten die Lebensführung ihres Ex-Freundes massiv beeinträchtigt habe.
Rund fünf Jahre lang führte das Paar eine On-Off-Beziehung. Ihr Bombardement an Anrufen, SMS und E-Mails während der Trennungsphasen hielt den Beamten nicht davon ab, die Beziehung immer wieder aufzunehmen. Auch in seiner Aussage vor Gericht, so der vorsitzende Richter, habe sich das Opfer extrem zu Gunsten der Frau geäußert, obwohl nicht nur für ihn, sondern auch für seine Kollegen das Maß voll war, als die 45-Jährige nach der letzten Trennung mit allen Mitteln versuchte, ihn zur Kontaktaufnahme zu nötigen.
Angeklagte rief ständig dazwischen
Zig-Mal täglich rief sie an, schickte E-Mails und SMS und drohte mit berufsschädigenden Beiträgen im Internet, wobei durch ein Foto, auf dem auch seine Kollegen zu sehen waren, sich auch diese „verfolgt“ fühlten. Nicht zuletzt behauptete die Beschuldigte, dass es sich bei ihrem Ex um einen korrupten Beamten handle.
Während der Richter teilweise gereizt auf die ständigen Zwischenrufe der Angeklagten reagierte, konfrontierte er sie gleichzeitig geduldig mit einem psychiatrischen Gutachten, das der Frau eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestierte, die ihre Schuldfähigkeit doch erheblich einschränke. In den veröffentlichten Karikaturen, die sie mit ihrem Exfreund darstellen, könne man beinahe ein künstlerisches Talent erkennen, schmunzelte Herr Rat. Gleichzeitig sei man einigen Behauptungen der Frau, die als ehrenrührig gelten, nicht nachgegangen, um den wahren Hintergrund zu lüften.
Nur eine Art der Kommunikation
Verfahrenshelferin Daniela Anzböck versuchte, die Uneinsichtigkeit der Beschuldigten zu erklären. Sie habe sich während jeder Trennungsphase so verhalten und sehe nun nicht ein, dass sie den Mann gestalkt haben soll. Es habe sich um eine Art der Kommunikation zwischen den beiden gehandelt, wobei die Frau keinesfalls vorhatte, jemanden zu bedrohen, zu belästigen oder zu nötigen.
Das milde Urteil von drei Monaten bedingt mit dreijähriger Probezeit wegen beharrlicher Verfolgung nahm die Angeklagte trotz Zuredens der Verfahrenshelferin nicht an. Sie pocht auf Nichtigkeit und Berufung und protestierte gestenreich mit „Ich habe nicht gestalkt!“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.