Angeklagter fühlte sich nicht verhandlungsfähig
BEZIRK TULLN (ip). Obwohl er am Vortag seinem Verteidiger noch versicherte, beim Prozess am Landesgericht St. Pölten zu erscheinen, warteten alle Beteiligten im Saal 201 vergeblich auf einen 33-jährigen Frühpensionisten aus dem Bezirk Tulln.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seiner Mutter die Kreditkarte gestohlen und damit in einem Nachtlokal eine Zeche von über 3.600 Euro bezahlt zu haben. Darüber hinaus habe er mehrfach Taxifahrten in Anspruch genommen, den Fuhrlohn dafür aber nicht bezahlt. Zuletzt soll er auch seiner Mutter eine Verletzung zugefügt haben.
„Ich bin der Meinung, dass der Beschuldigte nicht in der Lage ist, hier seine Rechte wahrzunehmen“, erklärte Verteidiger Dorian Schmelz. Auch eine Allgemeinmedizinerin und der Sachwalter des 33-Jährigen bestätigten, dass es dem Beschuldigten psychisch derzeit sehr schlecht ginge.
Der Richter vertagte daher den Prozess, um ein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Mannes einzuholen, wusste aber bereits, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt, laut Gutachten, zurechnungsfähig war.
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