Gemeinderat Tulln
Bausperre für Tullner Katastralgemeinden beschlossen
TULLN. Einstimmig beschloss der Gemeinderat am 7. Dezember eine Bausperre für alle Katastralgemeinden.
Die Stadtgemeinde setzt seit vielen Jahren Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes. Aufgrund der Funktion als Bezirkshauptmannstadt, der Nähe zu Wien, der guten Verkehrsanbindung und der Bevölkerungsentwicklung ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren ein starker Zuzug zu verzeichnen und dadurch mit einem erhöhten Druck auf Baulandverdichtung und -ausnutzung zu rechnen ist.
Bausperre verhängt
Die Bausperre tritt per Gemeinderatsbeschluss für Flächen mit den Widmungen „Bauland-Wohngebiet“ und „Bauland-Agrargebiet“ in den Katastralgemeinden Neuaigen, Trübensee, Mollersdorf, Staasdorf, Nitzing, Frauenhofen und Langenlebarn in Kraft. Für Tulln gilt die Bausperre NICHT.
Bauen ist eingeschränkt erlaubt
Während der zwei Jahre dauernden Bausperre ist es nicht möglich, mehr als 3 Wohneinheiten im Bauland-Wohngebiet zu errichten. Im Bauland-Agrargebiet sind maximal 4 Wohneinheiten zulässig, die Mindestgrundstücksgröße beträgt 1.500 m².
Beide Maßnahmen zielen auf eine nachhaltige und ortsverträgliche Verdichtung ab – es soll Wohnraum in Größenordnungen geschaffen werden, die zum vorhandenen Ortsbild passen:
- im Bauland-Wohngebiet: Verhinderung von großvolumigem Wohnbau in kleinräumigen Siedlungen.
- im Bauland-Agrargebiet: Laut NÖ Raumordnungsgesetz sind im Bauland-Agrargebiet vier Wohneinheiten pro Grundstück erlaubt. Werden großen Grundstücke auf viele kleine geteilt, kann dies ausgereizt werden und es können auf allen kleinen Grundstücken jeweils vier Wohneinheiten errichtet werden, was eine enorme Baudichte bedeuten würde.
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