Steig ein
Die Promillestrecken im Bezirk Tulln

- Über Schotterstraßen geht's oftmals nach Haus. Allerdings mit ganz schön viel Promille.
- Foto: Symbolfoto: Karin Zeiler / Bezirksblätter NÖ
- hochgeladen von Karin Zeiler
Serie Teil 3: Alkohol am Steuer ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr, Promillestrecken gibt es aber noch heute.
BEZIRK TULLN. Es fängt mit einem Achterl beim Heurigen an, endet jedoch vielleicht erst beim fünften. Und dann? Auto stehen lassen oder doch über einen Schleichweg nach Hause? Im vergangenen Jahr sind in Niederösterreich durch Alkohol am Steuer zehn Menschen gestorben. Im Bezirk Tulln waren Alkolenker für 32 Unfälle verantwortlich. 38 Menschen sind dabei verletzt worden, einer sogar gestorben.
Schon bei 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko auf das Doppelte. Oft unterschätzt wird dabei auch der Restalkohol, den man am Morgen "danach" noch hat. Denn unser Körper baut im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer also eine lange Partynacht hatte, ist auch nach dem Frühstück noch nicht fit fürs Lenkrad.
Mehr Tests, mehr Treffer
Zwei Strecken, die immer wieder gern in alkoholisiertem Zustand gefahren werden und auch bei der Polizei als Promille-Strecken bekannt sind, ist einerseits die Verbindungsfahrbahn zwischen Kirchberg, Weritas Wagram und Engelmannsbrunn oder aber auch die Begleitfahrbahn (Güter-Feldweg mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h) der L 45 von Neustift im Felde in Richtung Dörfl sowie Kirchberg, Gösing und Fels am Wagram.
"Wir sind in diesem Bereich immer aktiv, haben uns aber im Jahr 2019 sehr intensiv damit beschäftigt, daher auch die Steigerungen",
informiert Bernhard Schilcher vom Bezirkspolizeikommando, dass natürlich auch klar auf der Hand liege, dass "mehr Tests dann in der Regel auch eine höhere Zahl an Ergebnissen bedeutet". 128 Führerschein- und Mopedausweisabnahmen wurden im Jahr 2019 durchgeführt (im Jahr davor waren es 112), 192 Personen wurden angezeigt, weil sie mehr als 0,8 Promille hatten.
Lt. Kriminalitätsstatistik 2019 Bezirk Tulln – die in Klammer gesetzte Zahl ist jene aus dem Jahr 2018:
Alkoholanzeigen § 5 StvO, also ab 0,8 Promille: 192 (167);
Alkoholanzeigen § 14/8 FSG, also zwischen 0,5 und 0,8 Promille: 76 (42);
Alkomat-Test: 716 (590);
Alkovortest: 10.311 (7.111);
Führerschein- und Mopedausweisabnahmen: 128 (112)
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