Bezirk Tulln
Die Vogelgrippe greift um - Hühner haben Ausgangssperre
Leider greift die Vogelgrippe auch im Bezirk Tulln um sich. Das gilt es für alle Vogelbesitzer zu beachten.
BEZIRK. "Die Geflügelpest ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza Viren verursacht und durch Zugvögel leicht verbreitet wird. Sie sind für Vögel stark krankmachend. Primär muss geklärt werden in welchem Gebiet ich mich befinde: stark erhöhtes oder erhöhtes Risikogebiet. Nun gibt es Regeln, die für beide gelten, z.B. darf die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen. Zusätzlich müssen Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt aufgestallt werden. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko muss jegliches Geflügel (Hühner, Tauben, Enten, Greifvögel) dauerhaft in Stallungen oder geschlossenen Vorrichtungen gehalten werden. Freiflug, wie bei Tauben üblich, ist nicht erlaubt", verrät Johannes Klinger Amtstierarzt des Bezirks Tulln. "In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind diese Biosicherheitsmaßnahmen etwas geringer, jedoch ist es empfehlenswert sich auch hier an die höheren Maßnahmen zu halten". Auch auf die Frage wieso sich das Virus gerade jetzt so stark ausbreitet, weiß Klinger eine Antwort: "Hier spielt der Klimawandel eine nicht unwesentliche Rolle. Zumal sind die Oberflächengewässer zumeist nicht zugefroren und die Zugvögelbewegungen haben sich ebenfalls verändert. Der momentane Stamm stellt für den Menschen jedoch keine Gefahr dar".
Strafen bei Verstoß
Seit 10.01.2023 gilt die neue Fassung der Geflügelpestverordnung und damit die Stallpflicht, ein Verstoß kann zu einer Geldstrafe von bis zu 4.360 Euro führen. Theoretisch sieht das Gesetz im Fall der Uneinbringlichkeit sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen vor. "Auch wir haben natürlich unsere Biosicherheitsnahmen wieder erhöht und geschärft. Da ich selbst im Vorstand des Geflügelgesundheitsdienst bin, haben wir schon lange unsere Maßnahmen im Betrieb umgesetzt, da ja die Geflügelgrippe schon das ganze letzte Jahr in Europa kursiert. Bis vor Kurzem blieben wir in Österreich von Fällen verschont. Zum Glück hat es bis jetzt noch keine Betriebe betroffen. Durch Maßnahmen kann man das Risiko reduzieren jedoch leider nicht gänzlich eliminieren", verrät Martin Schrall, von der Schrall Ei GmbH in Atzenbrugg.
"Übertragungswege sind Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit", erzählt Harald Schliessnig, Geschäftsführer des österreichischen Geflügelgesundheitsdienstes. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich. Vor allem wichtig aber: Verendete aufgefundene Wasservögel oder Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden, es besteht eine österreichweite Meldepflicht. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Wer kann sich anstecken?
In Österreich wurde noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt. Menschen und andere Säugetiere wie Schweine, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit aviären Influenza-Viren infizieren. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen ist laut AGES gering, in Österreich wurde noch nie eine Infektion des Menschen mit aviären Influenza-Viren nachgewiesen.
Symthome am Tier erkennen
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
Die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung und das Einhalten von Hygienemaßnahmen kann das Risiko für Personen, die direkten oder indirekten Kontakt zu potentiell mit aviärer Influenza infiziertem Hausgeflügel oder Wildvögeln haben, reduzieren.
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