Prozess
Dramatische Trennung mit gerichtlichen Folgen
BEZIRK TULLN (ip). Nur wenige Wochen dauerte die Beziehung zwischen einem 26-Jährigen und einer 24-Jährigen aus dem Bezirk Tulln. Als es im Oktober 2017 zur Trennung kam, soll der Mann seiner Angebeteten eine Schreckschusspistole ins Gesicht gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen.
Am Landesgericht St. Pölten erklärte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner in allen Punkten nicht schuldig. Dementsprechend unterschiedlich schilderten Beschuldigter und Opfer die Vorfälle am Tag der Trennung, wo die 24-Jährige zuletzt Unterschlupf im Haus ihrer Freundin fand. Für die psychische Belastung forderte ihre Opfervertreterin 400 Euro Schmerzensgeld.
Heftiger Streit
Wer mit wem Schluss machte, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Es sei jedenfalls zu einem heftigen Streit mit gegenseitigen Vorwürfen und Beschimpfungen gekommen, der schließlich auf der Straße vor dem Haus der Freundin eskalierte.
In der darauf folgenden Nacht wurde der Pkw der Frau schwer beschädigt. Unter anderem waren Reifen aufgeschlitzt und die Seitentüre eingedrückt. Als Täter nannten die Frau und deren Freundin den Angeklagten. Man habe ihn vom Fenster aus beobachtet und eindeutig identifiziert.
„Ja, ich habe zwei Schreckschusspistolen besessen“, gab der, mittlerweile mit einem Waffenverbot belegte Mann zu. Eine davon habe er im Auto gehabt, aber nicht an diesem Tag. Über seinen Promillewert, der mit eins errechnet wurde, zeigte er sich erstaunt. „Ich hab vorher nur einen großen Schluck Alkohol zu mir genommen“, meinte er dazu.
Keine Waffe gefunden
„Er hat nie gesagt, dass er jemanden erschießen wird“, verteidigte Walter Pirker seinen Mandanten. Man habe bei ihm auch keine Waffe gefunden, als er kurz nach dem Vorfall von der Polizei angehalten und zur Rede gestellt wurde. Für den Tatzeitraum der Sachbeschädigung käme sein Mandant auch nicht in Frage. Zwei Ex-Freundinnen könnten bestätigen, dass er zur fraglichen Zeit bei ihnen in Wien gewesen sei. Da diese Offenbarung erst während der Verhandlung zutage kam, musste der Prozess zur weiteren Zeugeneinvernahme vertagt werden.
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