Vorwurf der Untreue
Ex-Bürgermeister von Zeiselmauer freigesprochen
Rechtskräftiger Freispruch: Zeiselmauers Bürgermeister Roch wegen Vorwurf der Untreue vor Gericht.
ZEISELMAUER-WOLFPASSING (ip). Mit einem rechtskräftigen Freispruch endete für den ehemaligen Bürgermeister von Zeiselmauer Eduard Roch ein Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo sich der 58-Jährige zum Vorwurf der Untreue von Staatsanwältin Julia Berger nicht schuldig bekannte.
Laut Strafantrag habe der Beschuldigte ohne Beschluss des Gemeinderates einen Sanierungsauftrag im Zusammenhang mit der Einfriedung der Volksschule erteilt und die Kassenverwaltung der Gemeinde veranlasst, dafür einen Betrag von über 30.000 Euro zu bezahlen.
„Ich war als Bürgermeister berechtigt“
, erklärte der Angeklagte. Der Gemeinde sei darüber hinaus auch kein Schaden entstanden, zumal es niemanden gab, der die Arbeiten zu günstigeren Konditionen übernommen hätte.
In seiner Urteilsbegründung resümierte der Richter: „Es ist keine Wissentlichkeit des Befugnismissbrauchs gegeben!“ Auch könne man nicht von einem Schädigungsvorsatz ausgehen, was eine Voraussetzung für den Vorwurf der Untreue darstelle.
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