Faustschlag aus heiterem Himmel
Doppelter Unterkieferbruch nach Brutalo-Attacke eines 19-Jährigen
TULLN/ST. PÖLTEN (ip). Weil er wegen eines Telefonats mit seiner Freundin wütend war, drehte sich ein 19-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Tulln plötzlich um und verpasste einem hinter ihm gehenden Freund einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht.
Durch die Attacke am 22. Mai 2016 im Stadtgebiet von Tulln ging das gleichaltrige Opfer zu Boden. Während der Brutalo sich davonmachte, musste der Freund ins Krankenhaus, wo man einen doppelten Unterkieferbruch diagnostizierte. „Mein Mandant bekennt sich schuldig. Er weiß aber nicht mehr, warum er das getan hat“, bezog Verteidigerin Birgit Harold Stellung zu dem Vorwurf der schweren Körperverletzung seitens Staatsanwalt Patrick Hinterleitner. Der Lehrling sei fünf Jahre in ärztlicher Behandlung gewesen und habe Medikamente eingenommen. Darüber hinaus habe er sich vor einiger Zeit freiwillig abermals in eine Therapie mit Schwerpunkt Aggressivität begeben, fügte Harold erklärend hinzu. Der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger hinterfragte einerseits den Grad der Alkoholisierung bei der Tat, andererseits stellte er fest, dass der Bursche schon zuvor wegen seiner Aggressivität aufgefallen, bis jetzt aber einer Verurteilung entgangen war.
Opfervertreter Peter Kolb forderte für seinen Mandanten Schmerzensgeld in Höhe von vorläufig 1.000 Euro. Es stünden noch Behandlungen bevor und man könne derzeit nicht sagen, wie es weitergehe. Laut Aussage des Opfers sei es nach wie vor beim Öffnen des Mundes beeinträchtigt. Von dem Schlag aus heiterem Himmel war der Bursche in erster Linie überrascht. Von einem „offensichtlich kräftigen Faustschlag“ sprach Grünberger in seiner Urteilsbegründung.
Aufgrund des getrübten Vorlebens des Angeklagten käme für ihn eine Diversion nicht in Frage. Man müsse ihm die Rute ins Fenster stellen, rechtfertigte der Richter die Strafe von fünf Monaten bedingt und der geforderten Schmerzensgeldzahlung. Darüber hinaus stelle er ihm für die Probezeit von drei Jahren einen Bewährungshelfer zur Seite und ordnete die Fortsetzung der Psychotherapie an (rechtskräftig).
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