Freispruch für Ex-Orts-Chef

Im "1er" fand die Fortsetzung der Verhandlung wegen Urkundenunterdrückung statt. | Foto: Zeiler
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TULLN / MAUERBACH / MISTELBACH. Pünktlich um 12:35 Uhr verkündete Richter Markus Zellinger am Tullner Bezirksgericht das Urteil, das auf Freispruch – im Zweifel für den Angeklagten – lautete.
Ex-Bürgermeister Gottfried Jelinek musste sich wegen Urkundenunterdrückung vor Gericht verantworten. Wie die Bezirksblätter ausführlich berichtet haben, soll ihm seine Schwester ein halbes Jahr vor ihrem Ableben Sparbücher in der Höhe von 175.000 Euro geschenkt haben. Es galt herauszufinden, ob dem so war, oder ob er diese entwendet habe. Denn die Verlassenschaft sollte dem Tierheim Dechanthof unter Leiter Otto Vogl-Proschinger zugute kommen, wie auch schon das Haus, das Auto sowie ein Sparbuch.

Widersprüchliche Aussagen

Bei der Fortsetzung des Prozesses, der vier Stunden lang andauerte, meinte Rechtsanwalt Otto Stadler (Vertreter des Tierheims), dass "ich nicht glaube, dass plötzlich eine Schenkung der Sparbücher stattfand". Zudem äußerte er Bedenken, dass beim "Erbschaftskauf getrickst wurde". Rechtsanwalt Arthur Machac meinte, dass die Glaubwürdigkeit mit jenem Zeugen steht und fällt, der am Vormittag einvernommen wurde: "Alle Aussagen sind widersprüchlich", eventuell handle es sich um einen Rachefeldzug gegen Jelinek und seine Familie. Das drittletzte Wort stand Jelinek zu. "Sie möchten nichts sagen", mahnte Machac seinen Mandanten, der meinte, dass sein Mandant geistig verfallen sei und er "in 1.000 Gummiwutzerl zerrissen werden würde, sollte er was sagen". Egal, Jelinek erhob sich vom Sessel und meinte: "Ich möchte schon was sagen". Wieder einmal schlug Machac seine Hände vor dem Gesicht zusammen. Jelinek bedankte sich für das faire Verfahren und betonte, dass er das erste Mal vor Gericht stehe – unter Tränen – und ersuchte um Freispruch. Dem kam Richter Markus Zellinger auch nach, jedoch im Zweifel. Und dies begründete er mit den Worten: "Es spricht einiges dafür, aber es kommt nur zu einer Verurteilung, wenn keinerlei Zweifel bestehen". Und dies sei in diesem Fall – das umfangreiche Beweisverfahren dauerte unüblich lange – eben nicht so. Man könne nicht sagen, dass die drei Angeklagten gemeinsame Sache gemacht und drei Sparbücher aus dem Haus der Verstorbenen mitgenommen haben.

Unmoralische Handlungen?

"In Summe lagen Zweifel vor", verwies Zellinger auf den Zivilrechtsweg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Sparbücher werden nach Urteilsbestätigung übergeben.
Bei der Verhandlung anwesend war auch der geschäftsführende Gemeinderat Leopold Dutzler, Liste WIR, der nach Beendigung der Verhandlung meinte, dass er über das Urteil mehr als enttäuscht sei. Der ehemalige Bürgermeister habe zwar niemals kriminelle Handlungen gesetzt, "unmoralische aber schon".

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