Gewaltopfer verweigerte die Aussage
BEZIRK TULLN. Von ihrem Recht, als Zeugin nicht aussagen zu müssen, machte eine 42-Jährige aus dem Bezirk Tulln Gebrauch. Die schweren Verletzungen, die ihr der 39-jährige Lebensgefährte zugefügt hatte, konnten jedoch nicht unter den Tisch gekehrt werden.
„Ich bring´ dich um, du Schlampe. Wenn ich ins Gefängnis komme, zerstückle ich dich. Das hab ich schon mit einer Frau gemacht!“ Mit diesen Drohungen soll der Kosovare, laut Staatsanwaltschaft St. Pölten, die Frau, mit der er seit wenigen Monaten zusammen war, eingeschüchtert haben, damit sie ihn nicht anzeige.
Der Beschuldigte leugnete. Auch die kleine Tochter der Frau habe er nie mit dem Umbringen bedroht und von einer Bedrohung der 42-Jährigen, trotz Waffenverbots mit der Stahlrute in der Hand, sei auch keine Rede. Zuletzt wies er auch zurück, dass er angekündigt habe, intime Filme seiner Partnerin in ganz Tulln zu verschicken.
Aufgrund dessen, dass seine Lebensgefährtin schwieg, blieben für Richterin Doris Wais-Pfeffer „nur“ noch die Körperverletzung und das Vergehen nach dem Waffengesetz. Ärztlich attestiert wies die Frau nämlich nach einem Gewaltausbruch des zweifach einschlägig Vorbestraften im Juli 2013 eine Schädelprellung, eine Kieferprellung, Zerrungen und Abschürfungen auf. „Da ist mir die Hand ausgerutscht, aber es war nur ein leichter Schlag“, beteuerte der Angeklagte, der in einer früheren Beziehung auch schon zum Stanleymesser gegriffen hatte.
„Wir wollen, dass er wieder zu uns zurück kommt“, erklärte die Tochter der Frau und scheint damit auch dem Wunsch ihrer Mutter zu entsprechen. Wais-Pfeffer schob diese Bitte auf die lange Bank. Aufgrund der Vorstrafen verurteilte sie den Gewalttäter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
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