Im Vollrausch gegen Festnahme gewehrt
BEZIRK TULLN (ip). Eigentlich wollten zwei Polizeibeamte als Freund und Helfer tätig werden, als sie an einen 28-Jährigen, der offensichtlich schwerst betrunken war, bei einem Tullner Würstelstand herantraten und seine Identität feststellen wollten.
Alkofahne wahrgenommen
Bereits am Nachmittag des 4. Jänner 2018 war er ihnen aufgefallen. Er brachte Aufkleber an Verkehrszeichen an. Weil verboten, sprachen ihn die Beamten an und nahmen bereits zu diesem Zeitpunkt eine Alkoholfahne war. Ihr Einschreiten beim Würstelstand einige Stunden danach dürfte der Mann missverstanden haben, sodass sein Verhalten eine Festnahme erforderlich machte, gegen die sich der 29-Jährige mit 2,5 Promille im Blut mit Schlägen und Tritten gegen die Beamten wehrte.
Milde Strafe
„Ich kann mich an nichts erinnern“, meinte der Angeklagte am Landesgericht St. Pölten zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer, der ihm einen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zustand völliger Trunkenheit zur Last legte.
Gegenüber Richter Slawomir Wiaderek bekannte der bislang unbescholtene Mann, dass er die Kontrolle verliere, wenn er alkoholische Getränke mische und wegen seiner Erfahrungen mit der Polizei im Fußballstadion nicht so gut auf Uniformierte zu sprechen sei. Er bedauerte sein Verhalten und entschuldigte sich bei den beiden Beamten.
Die milde Strafe von drei Monaten bedingt, begründete der Richter: „Ich glaube Ihnen, dass es ein einmaliger Ausrutscher war!“ Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da der Beschuldigte ohne Verteidiger zum Prozess erschienen war.
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