Mit tonnenschwerer Raupe gegen Gerichtskommission
Nach dem Abriss einer Halle im Bezirk Tulln, waren die darin befindlichen landwirtschaftlichen Geräte im Freien abgestellt worden.
BEZIRK TULLN (ip). Im August 2018 musste eine Kommission des Landesverwaltungsgerichts vor Ort feststellen, welche Objekte nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu entsorgen sind. Die Bewertung entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des betroffenen Landwirtes, der schließlich mit allen Mitteln versucht haben soll, die mündliche Verhandlung zu vereiteln.
„Nicht schuldig!“, erklärte der 47-Jährige, der mit Schreibblock bewaffnet aus der U-haft in den Gerichtssaal gebracht wurde und bestritt, der Kommission mehrfach mit seiner tonnenschweren Laderaupe gefährlich nahe gekommen zu sein, was Staatsanwalt Karl Fischer als versuchten Widerstand gegen die Amtsgewalt zur Anklage gebracht hatte.
Wüste Beschimpfungen
Ganz anders empfanden dies die neun betroffenen Personen, zu denen eine Richterin, deren Rechtspraktikant, der Verlassenschaftskurator, der Stellvertreter der Bezirkshauptmannschaft, Sachverständige und nicht zuletzt die Schwester des Beschuldigten gehörten.
Bereits am Vormittag kam es zu wüsten Beschimpfungen. „Arschloch, Trottel, Drecksau“ habe der 47-Jährige vor allem den Bezirksvertreter genannt. In der Folge schloss die Richterin den Landwirt von der Verhandlung aus, zumal er sich auch weigerte, sich zu entschuldigen. Als die Verhandlung am Nachmittag fortgesetzt wurde, startete der Landwirt sein Raupenfahrzeug und fuhr mehrmals nahe an der Kommission vorbei, bis diese sich wegen des Lärms an einer anderen Stelle des Grundstückes positionierte. „Für mich war kein erkennbarer Sinn in der angeblichen Arbeit “, meinte der, um Deeskalation bemühte Verlassenschaftskurator.
Anwalt wich zur Seite
Als der Beschuldigte schließlich mit seinem Raupenbagger und geladener Schaufel direkt auf die Gruppe zugefahren sei, habe der Anwalt versucht, ihn mit erhobener Hand zum Stehenbleiben zu bringen. Als das Gerät dennoch weiter bis auf etwa drei Meter auf ihn zukam, wich der Anwalt zur Seite. „Ich traue es ihm nicht zu, dass er uns überfährt, aber damals hab ich mich schon gefürchtet“, meinte der Zeuge, der danach beobachtete, wie auch andere Kommissionsteilnehmer sich zur Seite drücken mussten, um nicht unter die Panzerketten zu kommen. Schließlich machte sich auch noch der Rechtspraktikant mit einer Mappe bemerkbar, die er in die Höhe hielt, als er zwischen hohen Brennnesseln ein Gerät begutachtete und das Fahrzeug näher kommen hörte.
Die übereinstimmenden Zeugenaussagen reichten dem Richter für einen Schuldspruch. Nicht zuletzt aufgrund seiner teils einschlägigen Vorstrafen fasste der Landwirt eine unbedingte Haftstrafe von 21 Monaten aus (nicht rechtskräftig).
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.