Bezirk Tulln/Wien
Neue Erkenntnisse im Fall Leonie: Opferanwalt Öhlböck

Opferanwalt Öhlböck legt die neuesten Erkenntnisse im Fall Leonie vor. | Foto: Rene Hundertpfund
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BEZIRK TULLN/WIEN. Der Prozess im Fall Leonie ging in die nächste Runde. Neue Erkenntnisse konnten nun durch weitere Zeugenvernehmungen und auch aus den Gutachten der Sachverständiger gewonnen werden. So konnten etwa die letzten Minuten und Sekunden vor ihrem Tod minutiös genau rekonstruiert werden. Unter anderem waren bei den Vernehmungen mehrere Sachverständiger und Mediziner anwesend sowie Fachkräfte von Faserspur- und DNA-Analyse. 

Tragischer Tod
Klar ist, dass Leonie an einer dreifachen Überdosis Ecstasy (MDA/MDMA) verstorben ist. Ein aufgetauchtes Video zeigt die letzten Minuten in denen sie noch gelebt hat. Die Sachverständiger belegten: Leonie ist entweder unmittelbar nach dem Ende des Videos oder innerhalb der nächsten 30 Minuten danach verstorben. 
"Der best-ausgebildetste Notfallmediziner hätte Leonie zum Zeitpunkt des Videos nicht mehr retten können, dies hätte mehr als eine halbe Stunde früher passieren müssen. Kein Mensch verträgt so viel Ecstasy-Tabletten", verrät Opferanwalt Johannes Öhlböck.

Zeugeneinvernahmen
Unter anderem wurden bereits die Zeugen einvernommen, die kurz vor ihrem Tod mit Leonie im Gespräch waren. Unter anderem waren das zwei ihr nahestehende Menschen aus dem Großraum Tulln. Zum einen Leonies beste Freundin aus Tulln und ein junger Mann aus Wien der Leonie mit dem Auto nach Wien gebracht hat. Diesen solle sie bereits länger gekannt haben. Er versicherte ihr, er bringt sie hin und nimmt sie wieder mit nach Hause. 
Leonie soll sich im Laufe des Abends von ihm gelöst haben und mit einem Afghanen mitgegangen sein. Sie meinte jedoch, sie komme später wieder. Der Zeuge berichtete, dass Leonie ihn später auf Instagram kontaktierte und ihm versicherte, sie würde nicht mehr mit ihm zurückfahren. 

Des Weiteren wurden Personen vernommen, die Leonie als erstes nach ihrem Tod wahrgenommen hatten, so wie etwa die Ersthelferin, eine ausgebildete Pflegefachkraft mit erster Hilfe Ausbildung. 

Mehrere Männer aus der afghanischen Community, die mit den Angeklagten unimittelbar während bzw. nach der Tat Kontakt hatten berichteten, wie die Angeklagten sie kontaktierten und von ihrer Tat berichteten unter anderem wie viele Tabletten sie dem Mädchen verabreicht hatten. 

Des weiteren berichtete eine einvernommene Frau, sie habe rund sieben Monate in der Wohnung in der auch die Tat geschah, mit den Angeklagten zusammen gewohnt. Einer der Männer sei ihr Ex-Freund gewesen. Alle drei Angeklagten sollen laut ihrer Aussage, Erfahrung mit der Wirkung von Ecstasy gehabt haben. Sie wussten also was es macht und wie es wirkt. Weiters sagte sie aus: In der Wohnung ging es schlimmer zu wie in einem Puff. Junge Menschen und Kinder sollen ein und ausgegangen sein, teils ziemlich verwahrlost und in einem schlimmen Zustand. 

Einer der Angeklagten hat darüber hinaus zugegeben - nicht nur mit Leonie gekuschelt, sondern auch Sex gehabt zu haben, jedoch einvernehmlich, beteuerte er.

Den Angeklagten wird aufgrund der Beweislage nicht nur Vergewaltigung mit Todesfolge vorgeworfen, sondern den Geschworenen wurde darüber hinaus die Frage gestellt, ob es sich bei der Tat um Mord handelt. 
Der Prozess wird weiter fortgesetzt. "In den späten Abendstunden des 2.12. ist, aus derzeitiger Sicht, mit einem Urteil zu rechnen", so der Opferanwalt Öhlböck.

Lesen Sie hier weiter:

Opferanwalt über den Fall "Leonie"
13-jährige Leonie starb nach acht Ecstasy-Pillen
Opferanwalt Öhlböck legt die neuesten Erkenntnisse im Fall Leonie vor. | Foto: Rene Hundertpfund
Foto: Rene Hundertpfund

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