Verhandlung
Pensionist wegen brutaler Vergewaltigung vor Gericht
Verängstigt und ausgeliefert habe sich eine 37-jährige Spanierin gefühlt, als ein 72-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Tulln sie in sein Haus gebracht, dort eingesperrt und vergewaltigt habe.
BEZIRK TULLN/ST. PÖLTEN. Beim Prozess am Landesgericht St. Pölten bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe von Staatsanwalt Leopold Bien und behauptete, dass die sexuellen Handlungen im Einvernehmen mit der Frau gewesen seien.
Private Einladungen
Der Angeklagte lernte die Spanierin, die erst im September 2020 nach Österreich kam und als Neuling in einer Wiener Bar als Prostituierte arbeitete, im Oktober kennen. Mehrfach habe er sie auch privat eingeladen und sein Verhalten deutete darauf hin, dass er eine gemeinsame Zukunft ins Auge gefasst habe.
Am 22. Oktober fuhr er mit der Frau, mit der er sich nur mittels Google-Übersetzer unterhalten konnte, ohne Ankündigung zu sich nach Hause. Laut Anklage habe er seine Eingangstüre von Innen versperrt. Zunächst habe er sie zu einem gemeinsamen Bad gezwungen, bei dem es zu ersten Übergriffen gekommen sei, danach habe er sie trotz heftiger Gegenwehr in seinem Schlafzimmer vergewaltigt. Zwischenzeitlich gelang es der Spanierin ihre Arbeitgeberin in Wien anzurufen, die in großer Sorge mit ihrem Ehemann zu dem Haus des Pensionisten fuhr. Als dieser trotz lautem Klopfen zunächst nicht öffnete, schlug die Zeugin ein Fenster der Eingangstüre ein. Dahinter befand sich der nackte Hausbesitzer, der schließlich aufsperrte und der Spanierin so Gelegenheit verschaffte, nach draußen zu fliehen.
„Er hat uns mit einer Anzeige gedroht, weil wir ihm 5.000 Euro gestohlen hätten“,
erklärte die Zeugin gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer, danach sei er ihnen zur Polizei gefolgt. Die Beamten nahmen die Anzeigen entgegen und ließen diverse Verletzungen bei der Spanierin ärztlich dokumentieren.
Gutachten wurden beantragt
Verteidiger Martin Engelbrecht beantragte diesbezüglich ein Gutachten, zumal diverse Spuren aufgrund der Tätigkeit der Frau auch von anderen Freiern stammen könnten. Während der Senat diesen Antrag zurückwies, wurde auf Antrag Biens ein Gutachten zu den psychotraumatischen Folgen beim Opfer in Auftrag gegeben, da diese einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen seien, weshalb der Prozess vertagt wurde. Als weiteres Indiz wurde die Sprachnachricht der Spanierin am Handy der Zeugin abgespielt, deren Inhalt und Klang auf Verzweiflung und Angst der 37-Jährigen schließen lässt.
Gewalt scheint für den Angeklagten kein Fremdwort zu sein, fasste er doch bereits 2016 eine Vorstrafe aus, nachdem er seinen Hund brutal mit einem Stock geschlagen hatte und stark betrunken Polizeibeamten in Wien aus seinem Fahrzeug heraus mit einer Waffe drohte, die ihn gegen seinen Widerstand festnahmen.
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