RespekTiere zeigt auf
Schweine- und Kuhköpfe als seltsame Tradition
'Brauch': Ledige Männer bekommen einen Schweine- bzw. Tierkopf
ATZENBRUGG. Der Verein RespekTiere hatte schon öfter das Thema "Schweine- bzw. Kuhkopf" angeprangert. Die 'Tradition', einem unverheirateten Mann zum runden Geburtstag Tierköpfe an die Tür zu hängen, wird vereinzelt noch gepflogen. 2021 gelang es dem Verein, mit dem Kremser Amtstierarzt Michael Oppitz hier eine gesetzliche Schranke vorzustellen.
"Seither kommt es dennoch zu einer Verletzung des Gebotes, wie in der Gemeinde Atzenbrugg - wir haben Anzeige an das Veterinäramt des Bezirkes erstattet",
so Tom Putzgruber von RespekTiere.
"Das Aufhängen von Tierköpfen an Gartenzäunen oder Eingangstoren mag zwar eine vermeintlichen Tradition besitzen, es war aber demgegenüber ohne jede Frage schon immer äußerst geschmacklos und hoch grausam. Was würde es über uns als Gesellschaft aussagen, wenn wir Derartiges akzeptieren? Wohl, dass wir einerseits bis zum Äußersten verroht wären und Tieren, welchen wir zuvor zuallermeist ein tristes Leben und später einen immer schrecklichen Tod im Schlachthof zumuten, diese dann auch noch im Danach völlig respektlos behandeln, sie entwürdigen und verhöhnen; unseren Kindern gäben wir anhand solcher Beispiele auch noch wie selbstverständlich direkten Veranschauungsunterricht, dass im Umgang mit Tieren praktisch alles erlaubt wäre. Wen wunderts also alleine deswegen, wenn wir praktisch jeden Tag von furchtbaren Dingen in der Zeitung lesen, was denn den Mitgeschöpfen wieder angetan wurde?", äußert sich Putzgruber zu diesem Brauch.
"Das Gute ist aber, nein, so sind WIR nicht, wir als Gesellschaft; nur einige Ewiggestrige, welche an Traditionen hängen, welche in Wahrheit nie auch nur einen Hauch von "Tradition" innehatten. Dass dieses Tun dann auch noch dezitiert verboten ist - alleine aus ethischen und moralischen, der psychischen Hygiene, aber auch nach solchen des beispielsweise Seuchenschutzes - müsste heute jedermensch klar sein".
Strickt differenzieren
Was die gesetzliche Lage betrifft, ist zwischen Rinder- und Schweineschädeln strikt zu differenzieren.
"Einen Schweinekopf kann man, sofern dieser im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung als tauglich für den menschlichen Verzehr deklariert wurde, von einem Fleischer legal als Lebensmittel kaufen. Dieser gilt dann als „normales“ rohes Lebensmittel, ähnlich einem rohen Schweinskotelett",
klärt Bezirkshauptmann von Tulln Andreas Riemer auf.
"Sollte der Schweinekopf allerdings von einem Tierarzt im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung als untauglich deklariert werden, ist dieser als tierisches Nebenprodukt (TNP) anzusehen und muss entsprechend dem Tiermaterialiengesetz entsorgt werden und darf nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Die Deklaration ist hierbei also entscheidend".
Auch bei Rindern gibt es klare Reglungen, die es zu beachten gilt.
"Bei Rinderschädeln ist das Alter, die Herkunft und das spezifischer Risikomaterial zu berücksichtigen. Diese teilen die unterschiedlichen Teile und Organe eines Rindes in unterschiedliche Kategorien ein. Ein Beispiel: Sollte ein Rinderschädel eines 5 Jahre alten österreichischen Rindes aufgehängt werden, stellt dies einen Verstoß gegen die genannten Rechtsnormen dar, da es hierbei zwingend eine Ablieferungspflicht an einen TNP-Betrieb gibt. Verstöße gegen die entsprechenden Rechtsnormen wären gemäß dem Tiermaterialiengesetz mit bis zu 15.000 Euro zu bestrafen",
so Riemer.
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