Terror gegen die Ex: Mann (23) rastet aus

- Mann ist wieder ausgerastet.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Karin Zeiler
Trotz Antigewalt-Training: Mann ballt die Hände und landet vor Gericht BEZIRK TULLN (ip). „Mir ist die Hand ausgerutscht“, beteuerte ein einschlägig vorbestrafter Angeklagter am Landesgericht St. Pölten und bestätigte damit, seiner Ex-Lebensgefährtin eine ganz „normale Ohrfeige“ mit der flachen Hand versetzt zu haben.
„Das hat normalerweise keinen Nasenbeinbruch zur Folge“, konterte der Richter und fragte, ob es überhaupt eine „normale Ohrfeige“ gebe. „Nein“, meinte der 23-Jährige aus dem Bezirk Tulln und schilderte den Vorfall im Mai 2019 aus seiner Sicht.
Das Paar, das laut Richter in einer konflikt- und gewaltgeladenen Beziehung lebte, trennte sich im Oktober 2018, kümmerte sich jedoch weiterhin gemeinsam um das dreijährige Kind. Als der 23-Jährige während eines nächtlichen Telefonats mit der Frau hörte, dass diese für ihn ungewöhnlich heftig das Kind aufforderte, wieder schlafen zu gehen, habe er die ärgsten Befürchtungen gehabt und sei hingefahren. Bereits am Telefon habe ihm seine Ex erklärt, ihn nicht in die Wohnung zu lassen, da sie noch Besuch erwarte.
Türe aufgetreten
„Da ist es mit mir durchgegangen“, erklärte der Beschuldigte, der nach Gewalttätigkeiten gegen die Frau bereits verurteilt worden war und 2018 ein Antiaggressionstraining absolvieren musste. Voll Wut trat er die Türe zur Wohnung der Frau auf. Diese stand im Vorzimmer und habe ohne Vorwarnung einen Schlag kassiert.
Mit einem Vorfall, der sich Wochen zuvor ereignet habe, begründete der Angeklagte seine Angst um sein Kind. Damals habe er die Frau im Kreise von zumindest fünf betrunkenen Männern in der Wohnung angetroffen, sein Kind mittendrin. Er habe gehört, dass es sich um Personen gehandelt habe, die mit Drogen zu tun hätten.
"Mama, Mama, hilf mir!"
Während die Frau von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machte, berichtete deren Mutter, die in dem selben Haus eine Wohnung hat, dass sie in der fraglichen Nacht ihre Tochter schreien hörte. „Mama, Mama, hilf mir! Der bringt mich um!“. Sie sei sofort zur Wohnung ihrer Tochter, wo der 23-Jährige angespannt und mit geballten Fäusten dastand. Sie habe ihn hinausgeworfen und dann festgestellt, dass ihre Tochter voll Blut war und das Kleinkind daneben stand.
Aufgrund der Entschlagung der Ex-Lebensgefährtin war es dem Richter nicht möglich, den Nasenbeinbruch der Frau eindeutig dem Beschuldigten anzulasten. Er ging daher von versuchter Körperverletzung und Hausfriedensbruch aus. Die Fürsprache des Bewährungshelfers bewahrte den Angeklagten vor einer Haftstrafe. Das Urteil, 240 Tagessätze zu je 30 Euro, sowie eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten, ergänzte der Richter mit der Weisung für eine Psychotherapie und Bewährungshilfe (nicht rechtskräftig).


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